Wer bekommt das Haus bei der Scheidung ?

Wer bekommt das Haus ?

Eine alltägliche Frage bei der Scheidung, die der Fachanwalt für Familienrecht gut beantworten kann.

Zunächst darf der Ehegatte die Wohnung oder das Haus allein nutzen, der ein schutzwürdiges Interesse daran hat. Es gilt hier, eine unbillige Härte zu vermeiden. Das Wohl der Kinder ist besonders zu berücksichtigen. Wer im Grundbuch steht, ist hier erst einmal wenig bedeutend.

Im weiteren Verlauf der Trennung stellt sich dann die Frage nach dem Schicksal der Immobilie, insbesondere dann, wenn sie beiden Ehegatten gemeinsam gehört. Eine Immobilie gehört nicht deshalb beiden Ehegatten, weil sie miteinander verheiratet sind, sondern nur, weil sie beide im Grundbuch eingetragen sind.

Hier gibt es vier Möglichkeiten:

Man verkauft das Haus und teilt den Erlös, ein Ehegatte kauft dem anderen die Haushälfte ab, man lässt es wie es ist oder das Haus wird versteigert.

In allen Fällen gilt es, den Schuldenstand in die Erwägungen einzubeziehen, denn nicht selten fällt bei einem Verkauf des Hauses eine gehörige Vorfälligkeitsentschädigung an.

In allen Fällen gilt der Rat, sich anwaltlich beraten zu lassen, weil es hier nicht selten um existentielle Fragen geht. Die Anwaltskosten liegen meist sogar noch unter den Kosten eines Maklers.

Rechtsanwalt Schendel, Mannheim

10.Juli 2012