Kann eine Ehe auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden ?
In der Regel ist das Trennungsjahr abzuwarten. Eine Trennung liegt auch dann vor, wenn die Ehegatten innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Das Familiengericht fragt hier regelmäßig ab, seit wann die Trennung innerhalb der Ehewohnung gelebt wird und wie man die Trennung vollzieht. Stimmen die Angaben der Ehegatten überein und liegen auch sonst keine Anhaltspunkte vor, die gegen eine Trennung innerhalb der Ehewohnung sprechen, legt das Gericht die Angaben der Ehegatten seiner Entscheidung zugrunde und spricht die Scheidung aus.
Denkbar wäre also durchaus, dass die rechtskräftig geschiedenen Ehegatten das Gericht verlassen und wieder in ihre gemeinsame Wohnung zurückkehren. Dies geschieht zwar nicht häufig, aber dennoch kommt es vor.
Häufiger sind die Fälle, in denen eine Kombination aus Trennung innerhalb der Ehewohnung und dem Auszug eines Ehegatten vorliegt. So lebt man dann beispielsweise für sieben Monate innerhalb der Ehewohnung getrennt bis ein Ehegatte auszieht. Der Scheidungsantrag kann dann fünf Monate nach dem Auszug des Ehegatten eingereicht werden.
Bei den meisten deutschen Familiengerichten genügt es, wenn der Scheidungsantrag schon nach Ablauf von zehn Monaten nach der Trennung eingereicht wird, solange nur im Scheidungstermin dann die zwölf Monate voll sind. Viel früher aber sollte man die Scheidung nicht beantragen, da sonst eine kostenpflichtige Abweisung des Antrags droht.
Ausnahmsweise spricht das Gericht die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres aus, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden ( § 1565 Absatz 2 BGB). Die Fälle sind auf wenige Ausnahmen beschränkt und man sollte sich hüten, hiervon voreilig Gebrauch zu machen. So berechtigt beispielsweise ein Seitensprung des anderen Ehegatten noch nicht zur Härtescheidung.
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim