Zum 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft.
Damit ändert sich u.a. das Verfahren auf Scheidung der Ehe. Eine einverständliche Scheidung ist künftig einfacher.
Bislang konnte die Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn beide Ehegatten zustimmten und die wichtigsten Folgen der Scheidung geregelt waren.
Ab 01.09.2009 ist im Scheidungsantrag nun nur noch anzugeben, ob die Beteiligten eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen haben.
Auf das „ob“ kommt es entscheidend an, denn es bleibt bei dieser Mitteilungspflicht. Haben die Eheleute demnach nichts oder eben nicht alles geregelt, hindert dies die Scheidung nicht mehr. Das Gericht kann dann zwar auf den Abschluss etwa einer Scheidungsvereinbarung drängen, den Ausspruch der Scheidung kann es aber nicht mehr hiervon abhängig machen.
Abgesehen hiervon ist es weiterhin dringend zu empfehlen, vor dem Scheidungsurteil alles zu regeln – am besten mit fachanwaltlicher Hilfe und im Rahmen einer notariellen Scheidungsvereinbarung.
Für Ihre Betreuung im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung berechnen wir üblicherweise einen Stundensatz von EUR 150 zzgl. gesetzl. MwSt.. . Gegenüber einer Abrechnung nach dem Streitwert ist die Vergütung nach Zeitaufwand transparent und einheitlich.
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim