Änderung der Rechtsprechung! Neue Düsseldorfer Tabelle 2021

Ab sofort auch Luxusunterhalt für Kinder!

Duesseldorfer-Tabelle-2020

Bislang endete die Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen von EUR 5.500,00. Wollte das Kind mehr Unterhalt haben, musste es seinen konkreten Bedarf darlegen.

Der BGH hat am 16.09.2020 nun entschieden, dass auch bei einem Einkommen über EUR 5.500,00 hinaus der Unterhalt nach der fortgeschriebenen Düsseldorfer Tabelle verlangt werden kann.
Die neue Grenze liegt nun bei einem Einkommen von EUR 11.000,00 monatlich. Die Oberlandesgerichte sind gehalten, die Tabelle fortzuschreiben. Wann dies erfolgt, ist aktuell ungewiss. Bestenfalls gelingt das schon mit der Düsseldorfer Tabelle 2021.

Der bisherige Höchstbetrag kann dabei nicht einfach verdoppelt werden. Da die Unterhaltsbeträge im Vergleich zum Einkommen langsamer, degressiv, ansteigen, muss vielmehr eine echte Fortschreibung erfolgen.

Diese neue Rechtsprechung berechtigt zur Abänderung von bisherigen Entscheidungen oder Urkunden über den Kindesunterhalt.

Durch diese Entscheidung werden viele Kinder deutlich mehr Unterhalt erhalten als bisher.

Es werden auch deutlich mehr Unterhaltspflichtige als bisher ihre Einkünfte offenlegen müssen.

Kam man bisher mit der Behauptung, uneingeschränkt leistungsfähig zu sein, um eine Auskunft herum, wird dies künftig nur noch dann möglich sein, wenn man sich bereit erklärt, einen Kindesunterhalt nach dem doppelten Höchstbetrag zu zahlen und überdies auch noch für sämtlichen Mehr- oder Sonderbedarf des Kindes allein aufzukommen.

Fraglich wird sein, wie sich die Entscheidung des BGH auf den Unterhalt des volljährigen Kindes auswirkt, das außer Haus wohnt und dort seiner Ausbildung, z.B. im Rahmen eines Studiums nachgeht. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte sehen hier im Gegensatz zum dynamischen Tabellenunterhalt einen festen Bedarfssatz vor.

Dieser ist zwar bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern im Einzelfall nach oben zu korrigieren. Es könnte aber insbesondere bei einem sehr gut verdienenden Unterhaltspflichtigen dazu führen, dass das volljährige Geschwisterkind, das noch zuhause wohnt, nach der fortgeschriebenen Tabelle einen deutlich höheren Unterhalt erhält als der auswärtig studierende Volljährige.

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10.November 2020