Schenkungen von Schwiegereltern

Mit seinem Urteil vom 03.02.2010 (Az. XII ZR 189/06) änderte der Bundesgerichtshof nun seine Rechtsprechung zur Rückforderung von Schenkungen, die Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes erbracht haben. Demnach können derartige Zuwendungen mit dem Scheitern der Ehe regelmäßig zurück verlangt werden. Ist das eigene Kind hingegen nachhaltig in den Genuss der Schenkung gekommen, zum Beispiel durch mietfreies Wohnen in einer geschenkten Wohnung, kommt meist nur eine teilweise Rückgewähr der Schenkung in Betracht. Bisher hatte der Bundesgerichtshof schwiegerelterliche Zuwendungen als ehebedingt eingestuft und in der Folge eine Rückgewähr abgelehnt.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Mannheim

18.Februar 2010