Anwalt

Im Rahmen einer Scheidung darf der Anwalt nicht beide Ehegatten beraten und vertreten (z.B. OLG Düsseldorf Urteil vom 14.02.2023 24 U 125/21).

Das Gesetz verbietet dies ausdrücklich (Interessenkonflikt). Scheidung mit einem Anwalt bedeutet: 

Ein Ehegatte beantragt die Scheidung mit seinem Anwalt, der andere Ehegatte ist im Verfahren nicht vertreten.

In der Summe genügt ein Anwalt (einverständliche Scheidung). Die Kosten kann man sich teilen.

Dem Anwalt ist es dabei sehr wohl erlaubt, Lösungen mit beiden Ehegatten zu erarbeiten.

Diese Vorgaben setzen wir in der Praxis wie folgt um:

Die Erstberatung erfolgt in der Regel nur mit der Mandantin / dem Mandanten.

Die zweite Sitzung kann auf Wunsch zusammen mit dem anderen Ehegatten erfolgen.

Ohne einen Grundkonsens kann die Scheidung mit einem Anwalt nicht durchgeführt werden.

Das Ziel ist eine notarielle Scheidungsvereinbarung mit anschließendem Scheidungsverfahren.

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