Neues Scheidungsrecht ab 01.09.09

Zum 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft.
Damit ändert sich u.a. das Verfahren auf Scheidung der Ehe. Eine einverständliche Scheidung ist künftig einfacher.

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14.Mai 2009

Gütertrennung: Frist 31.08.09 beachten!

Leben Sie schon getrennt ? Haben Sie Gütertrennung ?

Dann sollten Sie unbedingt folgenden Hinweis beachten:

Zum 01.09.09 tritt das neue Recht des Versorgungsausgleichs in Kraft. Was hat das aber mit der Gütertrennung zu tun ?

Antwort: Einiges.

Denn bisher galt: Vermögen in den Zugewinnausgleich und Rente in den Versorgungsausgleich.

Das gilt ab 01.09.09 nicht mehr, jedenfalls nicht mehr ganz. Wer in Gütertrennung lebt, bei dem findet im Falle der Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Jeder Ehegatte behält also sein Vermögen, ohne dem anderen einen Ausgleich zu schulden.

Was aber ist Vermögen und was Rente ?

Bislang war die Unterscheidung einfach, denn alle Verträge, die später Rentenleistungen gewährten, wurden in der „Schublade“ Versorgungsausgleich behandelt, alle Verträge, die später Kapitalleistungen gewährten, gelangten demnach in die „Schublade“ Zugewinnausgleich. Mit der Gütertrennung war eben diese „Schublade“ für alle Zeit verschlossen.

Hatte jemand also z.B. eine private Rentenversicherung, wurde diese vom Familiengericht im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Handelte es sich hingegen um eine private Kapitallebensversicherung, landete das Guthaben im Zugewinnausgleich, den es eben bei Gütertrennung nicht gab.

Ab 01.09.09 nun also werden ausnahmsweise auch Kapitalverträge in den Versorgungsausgleich einbezogen.

Mit anderen Worten: Die Gütertrennung schützt dann nicht mehr !

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Die gute Nachricht lautet: Betroffen sind nur Verträge, die betrieblich veranlasst sind oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz unterliegen, also die „Riester-Verträge“.

Immer mehr Arbeitgeber stellen die Versorgung ihrer Mitarbeiter von Rente auf Kapital um. Wer in Gütertrennung lebt, hätte nach altem Recht seine Kapitalversorgung nicht auszugleichen. Reicht er die Scheidung aber erst nach dem 01.09.09 ein, teilt das Gericht den Ehezeitanteil zwischen den Ehegatten auf.

Lassen Sie also Ihre Eheverträge anwaltlich überprüfen und reichen Sie – wenn nötig – noch vor dem 01.09.09 die Scheidung.

Es kann sich lohnen.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim

13.Mai 2009

BGH am 18.03.09: Unterhalt wegen Kindesbetreuung ?!

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.

1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

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18.März 2009

Der Ver­sor­gungs­aus­gleich wird neu ge­fasst

Ber­lin, 6. März 2009
Der Bun­des­rat hat heute der von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Zy­pries vor­ge­schla­ge­nen Re­form des Ver­sor­gungs­aus­gleichs zu­ge­stimmt. Damit ist der Weg frei für eine grund­le­gen­de Er­neue­rung und in­halt­li­che Ver­bes­se­rung der Re­ge­lun­gen über den Ver­sor­gungs­aus­gleich. Das Ziel des Ver­sor­gungs­aus­gleichs – die hälf­ti­ge Auf­tei­lung der in der Ehe er­wor­be­nen Ver­sor­gun­gen – än­dert sich nicht. Das Ge­setz kann zum 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft tre­ten.
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9.März 2009

Die Scheidungsvereinbarung

Die Ehe soll erst geschieden werden, wenn alles geregelt ist.

Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung werden die Folgen der Scheidung gütlich festgelegt. Sie wird daher auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt. Rechtlich ist sie als Ehevertrag einzustufen, der eben nicht vor der Ehe, sondern aus Anlass von Trennung und Scheidung abgeschlossen wird.

Die Scheidungsvereinbarung muss zwingend von einem Notar beurkundet werden.

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19.Januar 2009

Die einverständliche Scheidung

Das Trennungsjahr muss abgewartet werden, ehe die Scheidung beantragt werden kann. Es läuft mit Beginn der Trennung. Man unterscheidet zwischen der Trennung innerhalb der Ehewohnung und mit verschiedenen Wohnsitzen.

In der Regel wird empfohlen, die Scheidung alsbald einzureichen. Manche Gerichte lassen eine Kulanzfrist von zwei Monaten zu. Die Scheidung kann nach 10 Monaten Trennung beantragt werden.

Eine Blitzscheidung Artikel lesen

10.Oktober 2008

Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen

Berlin, 19. September 2008
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen.

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23.September 2008