Jahresbonus im Unterhalt

Wann fällt der Jahresbonus in den Unterhalt?

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In manchen Arbeitsverhältnissen setzt sich das Gehalt aus dem Fixgehalt und einem Bonus zusammen, der in der Regel im April oder Mai ausgezahlt wird und sich an dem Erfolg des Vorjahres orientiert.
Bei der Unterhaltsberechnung unterscheiden wir zwischen den Rückständen und dem laufenden Unterhalt, auch Zukunftsunterhalt genannt.

Die Rückstände betreffen die abgelaufenen Monate, während der Zukunftsunterhalt immer ab dem folgenden Monat geschuldet ist.

Das Besondere am Unterhalt ist die Prognose. Das Gericht verurteilt zu Rückständen, aber auch zum zukünftigen Unterhalt. Aber auf Grund welcher Kriterien?

Bei den Rückständen wird auf die tatsächlich bezogenen Gehaltsüberweisungen abgestellt. In der Regel wird der Durchschnitt des Jahres herangezogen, in dem die Rückstände beginnen. Leben die Ehegatten erst seit Juni 2019 getrennt, kann das Gericht den Bonus im April ausnahmsweise herauslassen, wenn nachgewiesen wird, dass er während des ehelichen Zusammenlebens schon verbraucht oder angelegt wurde.

Andernfalls bestimmt der Durchschnitt aller Gehaltsüberweisungen in dem abgelaufenen Jahr das Einkommen.

Für die Zukunftsprognose geht das Gericht ähnlich vor. Es stellt ab auf das zuletzt abgelaufene Jahr vor dem Beginn des Zukunftsunterhalts. Die Prognose kann korrigiert werden, wenn künftige Änderungen mit Sicherheit vorhersehbar sind. Fällt beispielweise im nächsten Jahr eine Jubiläumszahlung nicht mehr an, kann der künftige Unterhalt hierauf auch nicht gestützt werden.

Im Einzelfall kann das Gericht auch zur Bestimmung des künftigen Einkommens den Durchschnitt aus den Bonuszahlungen der letzten drei Jahre heranziehen, wenn diese Schwankungen unterliegen.

In einem Unterhaltsverfahren ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung der Ausgangspunkt für die Prognose. Es empfiehlt sich daher vor allem in besonders langen Verfahren, aktuelle Einkommensnachweise anzufordern.

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Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte

11.Juni 2021