Nicht selten wird eine gemeinsame Erstberatung beider Ehegatten nachgefragt. Ist dies sinnvoll und zulässig?
Die Scheidung kann mit einem Anwalt durchgeführt werden, er vertritt aber nicht beide Ehegatten. Der Antragsteller muss einen Anwalt beauftragen, der andere Ehegatte kann das Verfahren ohne einen Rechtsanwalt absolvieren. In der Summe ist es dann nur ein Anwalt.
Selbiges gilt bereits für die Erstberatung. Dem Rechtsanwalt ist es untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten. Ob die Interessen widerstreitend sind, kann der Rechtsanwalt erst im Laufe der ersten Beratung feststellen. Sobald er es feststellt, müsste er die Beratung abbrechen und könnte dann künftig keinen der Ehegatten mehr beraten oder vertreten. Dies kann nicht im Interesse der Ehegatten liegen.
Selbst dann, wenn der Mandant vorab telefonisch im Rahmen der Vereinbarung des Termins zur Erstberatung den Sachverhalt noch so einvernehmlich darstellt, stellt sich später in der Beratung oftmals heraus, dass doch Differenzen vorhanden sind, zumal die Rechtswissenschaft gerade eben dadurch gekennzeichnet ist, dass die Dinge so oder so beurteilt werden.
Besser ist es, dem Rechtssuchenden bereits vorab telefonisch die Gründe darzulegen, die gegen eine gemeinsame Erstberatung im Falle der (geplanten) Trennung sprechen.
Ersatzweise bieten wir unseren Mandanten in diesen Fällen an, die Erstberatung mit einem Ehegatten als Mandanten allein durchzuführen und dann auf der Basis etwa noch angestellter erster schriftlicher Berechnungen das zweite Gespräch in Anwesenheit des anderen Ehegatten durchzuführen. Hierbei weisen wir den anderen Ehegatten darauf hin, dass wir seine Interessen nicht vertreten, aber z.B. dazu beauftragt sind, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, die den Interessen beider Ehegatten am besten entspricht.
Dem anderen Ehegatten wird es dabei freigestellt und manchmal sogar nahe gelegt, sich selbst anwaltlich beraten zu lassen. Mit dieser Vorgehensweise haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht und konnten dauerhaft den Anteil der streitigen Verfahren auf einer sehr niedrigen Quote halten.
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim