Was steht drin und wofür ist sie gut?
Trennungsvereinbarung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung – die Begriffe sind austauschbar. Ziel sind Regelungen aus Anlass von Trennung und Scheidung.
Unterhalt, Vermögen, Rente. Das sind die Kernbereiche jeder Regelung.
Typischerweise werden Unterhaltsregelungen in notarieller Form in der Scheidungsvereinbarung getroffen – und sei es auch nur ein Unterhaltsverzicht. Jeder weiß, woran er ist und womit er wie lange rechnen kann.
In der Regel wird auch das Vermögen geregelt. Vielleicht schuldet ein Ehegatte einen Zugewinnausgleich, im Zusammenhang damit wird meist Gütertrennung vereinbart, um einen Schlussstrich zu setzen.
Ist gemeinsames Immobilienvermögen vorhanden, sollte es aufgeteilt werden. Einer kauft dem anderen die Haushälfte ab und übernimmt die Schulden oder das Haus / die Wohnung wird verkauft. Eine Versteigerung zur Aufteilung des Eigentums muss vermieden werden.
Rentenvereinbarungen sind eher selten in Scheidungsvereinbarungen zu finden. Denkbar wäre etwas ein Verzicht auf die Rente des anderen zur Verrechnung mit anderen Posten, z.B. dem Kaufpreis des Hauses.
Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht sind auch eher selten in solchen Vereinbarungen. Sie werden meist außerhalb einer notariellen Urkunde getroffen oder mündlich abgesprochen.
Eine gelebte Vereinbarung ist besser als jede notarielle Urkunde.
Scheidungsvereinbarungen sind wesentlicher Bestandteil jeder einvernehmlichen Scheidung. Die Gerichte sind überlastet und brauchen mitunter Jahre, um die Dinge zu regeln.
Wer klagt, begibt sich in fremde Hände und entledigt sich seiner Selbstbestimmung.
Am Ende gibt es nur Verlierer.
Aus einem Notartermin gehen alle erhobenen Hauptes heraus, aus einem Gerichtstermin in der Regel nicht.
Einigen sie sich mit Ihrem Ehegatten.
Das spart Kosten, Nerven und Lebenszeit. Jeder muss nachgeben, jeder gewinnt aber auch, vor allem Sicherheit und Freiheit.
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Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte
Kanzlei am Luisenpark