Wie schnell ist man geschieden?
In der Regel kann bereits 10 Monate nach der Trennung die Scheidung beim Gericht beantragt werden.
Das Verfahren dauert dann zwischen 3 und 6 Monaten, wenn neben dem Rentenausgleich nichts weiter zu regeln ist.
Zur Beschleunigung empfiehlt sich eine Scheidungsvereinbarung, die ich in nahezu 100% meiner Fälle erreiche.
Aus taktischen Gründen kann es geboten sein, mit dem Antrag zu warten oder das Verfahren zu verzögern, beispielsweise zur Verlängerung des Unterhalts oder zur vorherigen Reduzierung des Vermögens.
Ohne eine Vereinbarung sind Verfahren von bis zu 5 Jahren keine Seltenheit.
Deshalb mein Rat: Einigen Sie sich.
Vereinbarungen bringen Sicherheit.
Wer prozessiert, gibt sich in die Hände anderer.
Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim.
Einverständliche Scheidungen seit 1996.
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Mitglied der Kanzlei
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte
Kanzlei am Luisenpark