Wie schnell ist man geschieden? Artikel lesen
Kategorie: Verfahren
Scheidung und Taktik
Mit der richtigen Taktik kann man die Kosten der Scheidung erheblich senken. Artikel lesen
Trennungsjahr abkürzen
Kann eine Ehe auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden ?
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BGH am 21.03.2012: Neue Fristen bei der Scheidung
Der Bundesgerichtshof entschied am 21.03.2012 (XII ZB 447/10), dass die Ladung zum Scheidungstermin mindestens drei Wochen zuvor zugestellt werden muss.
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Die billige Scheidung Mannheim
Die billigste Scheidung ist die mit Scheidungsanwalt. Richtig teuer wird die Scheidung ohne Scheidungsanwalt.
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Ihr Eric Schendel
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Die Kostenaufhebung bei der Scheidung
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Artikel lesen
Die Scheidung im Internet
Eine Scheidung wird durch das jeweils zuständige Familiengericht ausgesprochen, nachdem einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt hat. Das Gericht prüft die Voraussetzungen der Scheidung, insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres und die Scheidungsabsicht der Ehegatten. Artikel lesen
Die schnelle Scheidung
Der Wunsch nach einer schnellen Scheidung ist nicht selten Gegenstand der Erstberatung aus Anlass der Trennung von Eheleuten.
Dabei gilt es, das Trennungsjahr abzuwarten ehe ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann. Leben die Eheleute bereits seit ungefähr zehn Monaten getrennt, begegnet der Scheidungsantrag bei den meisten Familiengerichten auch keinen Bedenken.
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Neues Scheidungsrecht ab 01.09.09
Zum 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft.
Damit ändert sich u.a. das Verfahren auf Scheidung der Ehe. Eine einverständliche Scheidung ist künftig einfacher.
Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen
Berlin, 19. September 2008
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen.