BGH am 25.11.2009: Ewiger Unterhaltsvergleich ?
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Der Bundesgerichtshof entschied am 25.11.2009 über die Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs, in dem keine Grundlagen enthalten waren.
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Zum 01.01.2010 wurde das sächliche Existenzminimum eines Kindes, das bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Freibetrag gilt, von vorher EUR 1932 auf nunmehr EUR 2184 pro Jahr angehoben (Wachstumsbeschleunigungsgesetz).
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