BGH am 17.06.09: Betreuungsunterhalt (8. Lebensjahr)
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Der Familiensenat des Bundesgerichtshofs hatte sich in seinem Urteil vom 17.06.09 mit der Frage zu befassen, ob der Mutter einer achtjährigen Tochter noch ein Unterhalt wegen Kindesbetreuung zusteht.
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